Beschlussvorlage - BV/12/23/205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit Beschluss vom 20. April 2023 die Erhöhung der Parkgebühren auf den Großparkplätzen der Gemeinde, die durch die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen bewirtschaftet werden, zugestimmt.

Um eine Harmonisierung der Parkgebühren in der Gemeinde zu erreichen, ist ein Anpassung der Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkflächen bzw. straßenbegleitenden Parkplätzen notwendig. Hierfür ist die Parkgebührenordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen anzupassen.

 

Zudem wäre davon auszugehen, dass bei einer einseitigen Erhöhung der Parkgebühren (nur auf den Großparkplätzen) die Verkehrsteilnehmer versuchen würden, Parkplätze in den günstigeren Bereichen zu finden (gemeindliche oder private Parkflächen). Hierbei sollte Zielstellung sein, dass die Verkehrsteilnehmer auf den Großparkplätzen parken, um die Suchverkehre zu reduzieren und den Ortskern insbesondere im Hochsommer, soweit wie möglich, zu entlasten.

 

Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass die Umstellung der Tarife momentan bis zu 3 Monate nach Beauftragung andauern kann.

Die Kosten für die Umstellung der Software (Änderung auf die neuen Parkgebührentarife) summieren sich auf rund 1.000 Euro.

 

 

Hinweise aus dem Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 11. Dezember 2023 sind im neuen Entwurf eingearbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Neufassung der Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Durch die Erhöhung und teilweise Streichung von Parkgebühren sind geringe Mehreinnahmen zu erwarten.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Umstellung der Software (Änderung auf die neuen Parkgebührentarife) auf allen Parkgebührenautomaten in Höhe von 1.000 Euro

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 12 54601 52370000 Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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