Beschlussvorlage - BV/12/23/192

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahres­abschluss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Er­gebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen­gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung ent­gegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haus­haltsjahr 2019 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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