Beschlussvorlage - BV/12/23/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Ergänzung 08.11.2023:

Die vom Hauptausschuss beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet:

 

  • 2.1 1. Satz gelb unterlegt grundsteuerpflichtig entfernen und durch Hauptwohnsitz ersetzen
  • 2.2 rückwirkend entfernen, Inkrafttreten ab 1.1.2024, vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden [jetzt Punkt 2.3]
  • 2.3 Kommentar aufnehmen [jetzt Punkt 2.2]
  • Zusätzliche Punkte sind einzufügen: behördliche Genehmigungen und baurechtliche Zulässigkeit müssen vom Antragsteller abgeprüft werden. Das Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde ist vorzulegen, soweit dies erforderlich ist. [jetzt Punkt 2.5]

 

Die Synapse als auch die Lesefassung des überarbeiteten Entwurfs der Richtlinie liegen als Anlagen bei.

 

Die Gemeindevertretung Boltenhagen hat am 06.10.2022 die finanzielle Unterstützung privater Vorhaben beim Einbau bzw. bei der Umrüstung von Heizungs- und Warmwassererzeugungsanlagen auf Solarthermie beschlossen.

 

Das Verwaltungsverfahren zur Beantragung und Gewährung dieses Investitionszuschusses soll in einer Richtlinie geregelt werden. Der Entwurf liegt als Anlage bei.

Im Haushalt sind 25.000,00 € dafür geplant.

 

Die Gemeindevertreter werden gebeten, den Entwurf zu beraten.

 

Als Vorlage diente die Richtlinie der Gemeinde Poppendorf zur Gewährung einer gemeindlichen Förderung privater Photovoltaikanlagen aus dem Jahr 2020.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretug der Gemeinde Boltenhagen beschließt die Richtlinie zur Gewährung einer gemeindlichen Förderung privater Aufdach-Solarthermieanlagen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Stand: 08.11.2023).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12 54101 01290000 (25.000,00 €)

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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