Beschlussvorlage - BV/12/23/217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhebt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 20.09.2016.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit seinem Urteil im September 2023 die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 20.09.2016 für nichtig erklärt. Seitdem arbeitet das Amt Klützer Winkel auf Hochtouren daran die Zweitwohnungssteuersatzung zu heilen. Dies ist 4 Jahre rückwirkend möglich.

Aus diesem Grund wurde der Entwurf einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung vorbereitet. Die Änderungen sind in der anliegenden Synopse zum Entwurf der Zweitwohnungssteuersatzung rot markiert.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende

Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen rückwirkend zum 01.01.2020.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Je nach Beschluss: neutral, Mehr- oder Mindereinnahmen der Zweitwohnungssteuer; ggf. Ausgleich der durch Verjährung eingetretenen Mindereinnahmen

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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