Beschlussvorlage - BV/04/23/101
Grunddaten
- Betreff:
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Projekt "Tourismusbeauftragter Kalkhorst"
hier: Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln für eine SEM-Stelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Tech, Mareen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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30.11.2023
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06.12.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Kalkhorst plant die Schaffung einer SEM-Stelle (Strukturentwicklungs-maßnahme) zur Weiterentwicklung des Tourismus. Um die noch offene Aufgaben in der Gemeinde zu bewältigen, sind auch die personellen Ressourcen Voraussetzung.
Die Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen könnte evtl. die Möglichkeit sein, Personalkosten gefördert zu bekommen. Der Antrag wird im Dezember zur Prüfung an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern eingereicht und anschließend durch den Regionalbeirat Westmecklenburg befürwortet. Die Bewilligung erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Förderhöhe bzw. –bedingungen:
Zuwendungsfähig sind die Arbeitgeberbruttoausgaben für den Förderzeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2025.
Die Höhe der Förderung beträgt 55 % der förderfähigen Personalkosten für ein Jahr. Die Gemeinde muss Eigenmittel in Höhe von 45 % für die verbleibenden Personalkosten in Höhe von 27.500,00 Euro aufbringen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt wie folgt:
Für das Projekt „Tourismusbeauftragter Kalkhorst“ wird ein Zuschuss gemäß der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen (Personalkostenzuschuss) für 1 Jahr für eine Vollzeitstelle beantragt (vorbehaltlich der positiven Fördermöglichkeit durch den Fördermittelgeber bzw. der vorgenannten Richtlinie). Die Gemeinde Kalkhorst ist Antragsteller des Projektes. Der Eigenanteil in Höhe von 27.500,00 € wird aus dem Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt. Nach einer erfolgreichen ersten Förderung wird ein weiterer Antrag auf Zuwendung für weitere 12 Monate gestellt.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel sind im Haushalt 2024/2025 vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 57501.50221000, 57501.50320000, 57501.50420000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
