Beschlussvorlage - BV/05/23/092

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

In der Wohlenberger Wiek an der Gemeindegrenze zur Stadt Klütz befindet sich ein inaktives Schöpfwerk. Das dazugehörige Rückhaltebecken verlandet zusehend. Besonders im Sommer belasten Fäulnisgerüche die Umgebung.

Mit Unterstützung des Wasser- und Bodenverbands wurde eine Ideenskizze zur Renaturierung der Schöpfwerkanlage entwickelt und es wurden Fördermittel für das Vorhaben beantragt.

 

Das Vorhaben umfasst:

 

  • Rückbau Schöpfwerk-Anlage mit allen anhängenden Betonführungen und Rohren
  • Schaffung eines selbstständigen Bachlaufs aus den Wiesen mit unterirdischer (Straße und Strand) Endverrohrung und damit auch Vernässung der Wiesen
  • Durchgängiger und barrierefreier Strand zwischen den Gemeinden Hohenkirchen und Klütz, wahrgenommen als ein langer und geruchsneutraler, ungefährlicher und gesunder Strand der Wohlenberger Wiek als Baustein des Bestrebens einer Harmonisierung der Kur-, Erholungs- und Tourismusorte Boltenhagen, Klütz und Hohenkirchen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität sowohl der Anrainer als auch der Strand- und Badegäste in der Sommersaison einhergeht.
  • Bau eines begrünten Versorgungs- und Pflegewegs als Verbindung des südlichen Ortsteils Niendorfs mit dem Strand, entlang der zu entstehenden Feuchtwiesen und ökologischen Ausgleichsflächen
  • Anlage eines Natur-Begegnungs- und -Lehrraumes entlang des Weges und am ortsseitigen Ende zum Strand hin. Anlage von Lehrtafeln und einer Wildbeobachtungsplattform.

 

Eine Förderung wurde über die Bundesförderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum beantragt. Da die Frist zur Einreichung der Projektskizze am 31.10.2023 ablief, wurde der Antrag bereits eingereicht. Die Projektskizze liegt als Anlage bei.

Die Gemeindevertretung wird daher gebeten, den Grundsatzbeschluss für das Vorhaben Renaturierung des Schöpfwerks an der Wohlenberger Wiek in Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln nachträglich zu fassen.

 

Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Der Fördermittelgeber entscheidet anhand der Projektskizze, welche Vorhaben ins konkrete Antragsverfahren aufgenommen werden.

 

Die Gesamtkosten für Planung und Umsetzung werden auf 771.500,00 € geschätzt.

Die Förderquote liegt für finanzschwache Gemeinden bei 90 %, so dass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf 77.150,00 € beläuft.

 

Der voraussichtliche Planungs- und Umsetzungzeitraum beträgt ca. 3 Jahre (2024-2026). Die geschätzen Brutto-Kosten verteilen sich wie folgt:

 

Jahr

2024

2025

2026

Gesamtkosten

61.500,00 €

561.000,00 €

149.000,00 €

Eigenanteil

6.150,00 €

56.100,00 €

14.900,00 €

 

 

Da für das Vorhaben bisher keine Kosten im Haushalt eingestellt sind, wird die Gemeindevertretung gebeten, diese außerplanmäßige Ausgabe für das HHJ 2024 zu beschließen. Der Eigenanteil in Hohe von ca. 6.150,00 € kann über den Deckungskreis gedeckt werden.

Für den HH 2025/2026 müssen die Kosten in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

 

Die Schöpfwerkanlage liegt zum Teil auf dem Gebiet der Stadt Klütz. Es gab ein erstes Gespräch der Bürgermeister zu dem Vorhaben. Je nach Entwicklung der Fördermittelbeantragung wird die Abstimmung zu einer möglichen Kooperation erfolgen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Grundsatzbeschluss zur Renaturierung der Schöpfwerkanlage an der Wohlenberger Wiek und zur Beantragung einer Zuwendung für das Vorhaben.

Für das Vorhaben werden außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 6.150,00 € beschlossen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Jahr                        2024                   2025                 2026           .

Gesamtkosten:     61.500,00 €       561.000,00 €     149.000,00 €

Fördermittel:         55.350,00 €       504.900,00 €     134.100,00 €

Eigenanteil:            6.150,00 €         56.100,00 €       14.900,00 €

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

x

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...