Beschlussvorlage - BV/05/23/049-1
Grunddaten
- Betreff:
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Kommunale Wärmeplanung, hier: Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat am 12.07.2023 beschlossen, den Zweckverband Wismar mit der Koordination, Betreuung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Ein entsprechender Dienstleistungsauftrag wurde am 24.08.2023 geschlossen.
Der Zweckverband Wismar hat für die kommunale Wärmeplanung die Beantragung von Bundes-Fördermitteln über die Kommunalrichtlinie vorbereitet. Der Antrag wurde eingereicht. Die Kostenschätzung basiert auf einem Richtpreisangebot für die Planung in Höhe von 11.531,10 € (siehe Anlage). Hinzu kommen Kosten für Endredaktion und Druck, Organisation und Durchführung von Aktuersbeteiligung und Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit (Kostenübersicht siehe Anlagen).
Die Gesamtkosten des Projektes liegen somit bei 26.239,50 €.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Sofern für das Vorhaben ein positiver Zuwendungsbescheid eingeht, muss die Leistung ausgeschrieben werden.
Da für dieses Vorhaben keine Mittel im Haushalt eingestellt sind, wird die Gemeindevertretung gebeten, diese außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Die Kosten fallen voraussichtlich im Haushaltsjahr 2024 an und werden vollständig durch Fördermittel gedeckt.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Geschätzte Ausgabe: 11.531,10 € Voraussichtliche Förderung 100% |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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x |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): Der Zweckverband Wismar ist erst im Laufe des Jahres 2023 an seine angehörigen Gemeinden herangetreten mit dem Vorschlag als Mittler zwischen den Gemeinden zu fungieren und diese bei der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen. Aufgrund der gesellschaftlichen Umstände und der rasanten Entwicklung der Gesetzgebung in diesem Bereich, hat die Gemeinde Hohenkirchen beschlossen, die Unterstützung des ZvW anzunehmen. Aktuell können für die kommunale Wärmeplanung noch Fördermittel eingeworben werden. Der Anspruch erlischt, sobald eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Aktuell ist noch nicht abschließend geklärt, ob Kommunen unter 10.000 Einwohner nicht oder zumindest zu einer abgeschwächten kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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613,6 kB
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