Beschlussvorlage - BV/02/23/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung: Grundsatzbeschluss, Beantragung von Fördermitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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21.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kann noch bis 31.12.2023 die Förderung einer kommunalen Wärmeplanung beantragt werden (Punkt 4.1.11 der KRL).
Diese bildet die Grundlage für potentielle Maßnahmen im Bereich der Wärmeversorgung und ist ggf. Voraussetzung für die Förderung konkreter Vorhaben in diesem Bereich.
Förderfähig ist der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Planerstellung, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Förderquote beträgt 90 % (100 % für finanzschwache Kommunen).
Eine Kostenschätzung ist angefragt und wird nachgereicht.
Ergänzung:
Die geschätzten Kosten betragen 29.845,20 € brutto. Details können dem Richtpreisangebot (Anlage) entnommen werden.
Förderung Kommunalrichtlinie: Aufgrund der Haushaltssperre auf Bundesebene pausiert die Annahme von Anträgen bis auf Weiteres.
Finanz. Auswirkung
Kostenschätzung ist angefragt und wird nachgereicht.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Kostenschätzung vom 04.12.2023
Gesamtkosten brutto: 29.845,20 € Ggf. Förderung (90%): 26.860,68 Eigenmittel: 2.984,52 €
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
x |
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 02 51101 56255000 |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |