Beschlussvorlage - BV/12/23/136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der konstituierenden Ausschusssitzung eine zweite Stellvertreterin / ein zweiter Stellvertreter für den Ausschussvorsitzenden zu wählen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt Frau / Herrn _____________________ zur / zum zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Finanzausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

35,00 € pro Sitzung

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11104.50130000 / 11104.50190000

 

 

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