Beschlussvorlage - BV/12/23/134

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion hat auf der Grundlage des § 32 Abs. 2 S. 10 i.V.m. S. 12 KV M-V die Neubesetzung der Ausschüsse beantragt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich am 27. Juni 2023 auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigt.

 

Da der Finanzausschuss neu zusammengesetzt wurde, muss dieser sich erneut konstituieren.

 

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt Frau / Herrn ______________________ zur Ausschussvorsitzenden / zum Ausschussvorsitzenden des Finanzausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

52,50 € pro Sitzung

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11104.50130000 / 11104.50190000

 

 

 

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