Beschlussvorlage - BV/12/23/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Ausschussvorsitzenden / eines Ausschussvorsitzenden für den Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
11.12.2023
|
Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hat auf der Grundlage des § 32 Abs. 2 S. 10 i.V.m. S. 12 KV M-V die Neubesetzung der Ausschüsse beantragt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich am 27. Juni 2023 auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigt.
Da der Finanzausschuss neu zusammengesetzt wurde, muss dieser sich erneut konstituieren.
Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.
