Beschlussvorlage - BV/03/23/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Finanzierungsvorschlag nachgearbeitet am 23.11.2023:

Mit Beschluss vom 18.10.2023, TOP 3  (BV/03/23/037) hat die Gemeindevertretung eine Priorisierung der weiteren Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße „Grüner Ring“ in Damshagen festgelegt.

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Projekt „Niederschlagswasserentwässerung der Straße für den Bahnübergang Stellshagen“ nicht berücksichtigt.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 60.000 EUR (53.000 EUR Baukosten und 7.000 EUR Baunebenkosten).

 

Da die Durchführung des Projektes unabweisbar und dringlich ist, ist eine Berücksichtigung in der Priorisierungsliste der baulichen Investitionsmaßnahmen zwingend erforderlich.

 

Momentan stehen Ausgabereste der Maßnahme 2 „Ausbau Straße und Gehweg Ortslage Parin“ in Höhe von 187.200 EUR zur Verfügung.

Da diese Maßnahme zurzeit nicht weiter verfolgt wird, könnten von den Ausgabenresten 60.000 EUR für das Projekt „Niederschlagswasserentwässerung der Straße für den Bahnübergang Stellshagen“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Mithin würde die Prioritätenliste um das Projekt „Niederschlagswasserentwässerung der Straße für den Bahnübergang Stellshagen“ erweitert werden.

 

Die „Parkeisenbahn Hof Gutow- Klütz“ quert verschiedene Straßen und Wege im Gemeindegebiet. Für die Sicherheit des Bahnbetriebes ist entscheidend, dass sich die Kreuzungspunkte mit den Straßen und Wegen in einem ordnungsgemäßen baulichen Zustand befinden, die Sichtbeziehungen (Sichtdreiecke) freigehalten werden und die Beschilderung ordnungsgemäß vorhanden ist.

Die Punkte werden begutachtet und dokumentiert innerhalb der sogenannten Bereisung als Bahnübergangsschau. Teilnehmer sind jeweils der Bahnbetreiber, der Landkreis NWM- Straßenverkehrsbehörde, das Wirtschaftsministerium als Eisenbahnaufsicht sowie die Gemeinden und das Amt als Straßenbaulastträger.

Bereits seit mehreren Jahren wird die unzureichende Niederschlagswasserentwässerung der Straße beim Bahnübergang Stellshagen bemängelt. Die bislang durchgeführten Maßnahmen erreichten nicht das gewünschte Ergebnis. Baulich muss sichergestellt werden, dass das Niederschlagswasser nicht in die Gleisanlagen entwässert. Dies führt zu einer Durchweichung des Gleiskörpers, der sich in Lage und Höhe verändern kann. Dies wiederum kann im schlimmsten Fall die Entgleisung des Zuges zur Folge haben. Bei der diesjährigen Bahnübergangsschau wurde die Gemeinde Damshagen letztmalig aufgefordert diesen Missstand bis zur Widerinbetriebnahme des Bahnbetriebes zu Ostern 2024 endgültig zu beseitigen.

Auf Bitten der Verwaltung wurde ein technischer Lösungsvorschlag vom Büro Möller erarbeitet. Dieser Vorschlag wurde mit dem Bahnbetreiber vorabgestimmt und wird von diesem akzeptiert.

Die technische Lösung beinhaltet eine endgültige Lösung, die möglichst kostengünstig ist.

In der Anlage sind die Protokolle der Bahnübergangsschau und die Planungsunterlage sowie eine Kostenschätzung beigefügt.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Maßnahme, wie vorgeschlagen umzusetzen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,

  1. Die zeitnahe Herstellung der Niederschlagsentwässerung entsprechend des Vorschlages vom Ing.- Büro Möller entsprechend Anlage.  Die Bauleistung ist auszuschreiben. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen
  2. Die Baubegleitung wird vom Ing.- Büro Möller durchgeführt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ca. 60 T€, davon ca 53 T€ Baukosten, Bereitstellung der Haushaltsmittel wird bis zur Sitzung der GV nachgereicht auch unter Berücksichtigung des Beschlusses der GV vom 18.10.2023 Priorisierung von Baumaßnahmen Finanzierung aus Reste der Maßnahme „Ausbau Straße und Gehweg Ortslage Parin“

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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