Beschlussvorlage - BV/02/23/116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und

Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 23.08.2023 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Standortes für Wohn- und Ferienhausbebauung als gesamtheitlich entwickelter Standort.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 


Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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