Beschlussvorlage - BV/04/23/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsbeschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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30.11.2023
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06.12.2023
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Sachverhalt
Im Nachgang zur Gemeindevertretersitzung am 16.05.2023 hinsichtlich der beschlossenen 1. Nachtragshaushaltsatzung 2023 der Gemeinde Kalkhorst ist aufgefallen, dass diese unter § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen irrtümlicherweise einen Schreibfehler enthält. Anstatt des korrekten Kreditgesamtbetrages i. H. von 3.110.000 € sind dort lediglich 2.500.000 € ausgewiesen. Der Kreditbetrag von 3,11 Mio. € ist in den Berechnungen der erforderlichen Unterlagen (Finanzhaushalt, Ergebnishaushalt, Muster 5b) zur Aufstellung der 1. Nachtragssatzung 2023 der Gemeinde Kalkhorst und Beschlussfassung bereits enthalten.
Aus diesem Grund ist es notwendig in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 den § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 2.500.000 € auf 3.110.000 € zu korrigieren.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Änderung des § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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von bisher
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auf
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
610.000 EUR
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3.110.000 EUR |
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der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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389,3 kB
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1,2 MB
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