Beschlussvorlage - BV/02/22/196-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz hat am 14.6.2021 beschlossen, sich an dem übergemeindlichen Radwegekonzept der Gemeinden Hohenkirchen, Damshagen, Gägelow, Warnow und der Stadt Grevesmühlen zu beteiligen Anlage 2. Federführend für die Konzepterstellung war die Gemeinde Hohenkirchen. Das Konzept wurde erstellt und am 9.6.2022 dem Bauausschuss vorgestellt Anlage 1.

In dem Konzept wurde auch der Ausbau des Weges bzw. dessen Sanierung von Wohlenberg nach Wohlenhagen festgelegt.

Die Planungsleistungen für den Ausbau des Weges wurden mittlerweile ausgeschrieben.

Auf Basis der Planung werden Fördermittel beantragt. Die Förderoute beträgt bis zu 90 %.

Der Weg befindet sich auf den Hoheitsgebieten der Gemeinde Hohenkirchen und der Stadt Klütz. Ob ein gemeinsamer Fördermittelantrag gestellt wird oder jede Gemeinde einen eigenen Fördermittelantrag stellt, muss noch abschließend mit dem LFI geklärt werden.

Der Wegebau an sich soll als eine Maßnahme unter Federführung der Gemeinde Hohenkirchn durchgeführt werden.

Durch das beauftragte Ingenieubüro Zimmer aus Klütz wurde das Vorhaben geplant undf eine Kostenschätzung Anlage 3 erstellt. Diese weicht von dem Ursprünglichen groben finanziellen Ansatz aus dem Radwegekonzept ab.

Dieser Ansatz ist Grundlage der abgeschlossenen Kostenteilungsvereinbarung Anlage 5.

Der Entwurf für den Nachtrag zur Kostenteilungsvereinbarung ist in der Anlage 6 beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.

den in der Anlage 3 beigefügte 1. Nachtrag zur Kostenteilungsvereinbarung für den Wegebau von Wohlenberg nach Wohlenhagen abzuschließen.

2.

Ein Teileinziehungsverfahren zu starten, um den Weg als Fahrradstraße zu widmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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