Beschlussvorlage - BV/04/23/097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband „Wallensteingrabe - Küste" ist im Auftrag der Gemeinden Kalkhorst und Dassow Vorhabensträger für die Umsetzung eines nachhaltigen wasserwirtschaftlichen Vorhabens in Form eines konzeptionellen Projektes der Katzbach zwischen den Ortschaften Harkensee und Dönkendorf.

 

In einem 2019 erstellten Gewässerentwicklungs- und Pflegeplan (GEPP) des Ingenieurbüros Biota wurden Maßnahmenvorschläge benannt, welche nun teilweise aufgegriffen und mittels einer Objektplanung weitergehend betrachtet werden sollen. Der WBV konnte für die Objektplanung eine Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds und Mitteln des Landes M-V erfolgreich beantragen (Zuwendungsbescheid siehe Anlage).

 

Im Rahmen der Beantragung der genannten Zuwendung wurde darüber hinaus vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU- WM) festgelegt, dass in der weiteren Planung ebenfalls Maßnahmen des Wasserrückhaltes für die oberhalb der Ortschaft Neuenhagen befindlichen Gewässerabschnitte zu prüfen sind. Diese Prüfung und daraus abzuleitende Maßnahmen sollen ebenfalls in der zu vergebenden Objektplanung erarbeitet und weitergehend betrachtet werden.

 

Details zu den Maßnahmen und Inhalten der Objektplanung siehe Anlagen („Erläuterungsbericht…“ und „Leistungsbeschreibung...“).

 

Die Gemeinde ist zum Ausbau des Gewässers rechtlich verpflichtet. Die Gemeinde ist gesetzliches Mitglied im WBV. Gemäß der Verbandssatzung besteht für den WBV die Verpflichtung, den Gewässerausbau im Auftrag seiner Mitglieder vorzunehmen. Der WBV fungiert somit als Vorhabenträger und führt die Maßnahme durch. Damit der WBV die Vorhabenträgerschaft tatsächlich ausführen kann, ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen. Weiterer Vertragspartner ist die Gemeinde Dassow.

 

Neben der Kostenverteilung des Vorhabens regelt der Vertrag die Verwaltungskostenpauschale des WBV von 3,0 % der Baukosten.

 

Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen voraussichtlich 1.325.000,00 €. Davon entfallen ca. 1.087.000,00 € auf die Gemeinde Kalkhorst.

Die Förderquote beträgt 90 %.

Der Eigenanteil fällt anteilig den Gemeinden zu und beträgt für Kalkhorst 108.700,00 €.

 

Der voraussichtliche Zeitraum der Maßnahme beträgt 10 Jahre.

 

Der aktuell gewährte Zuwendungsbescheid gilt bis zur LP 4 (Genehmigungsplanung).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Wasser- und Bodenverband und der Gemeinde Dassow für den naturnahen Gewässerausbau der Katzbach gemäß dem vorliegenden Vertragsentwurf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Kostenschätzung Gesamtvorhaben: 1.087.00,00 € (über 10 Jahre)

 

Kostenschätzung gemäß Zuwendungsbescheid für LP 1-4: 149.500,00 € (Kalkhorst: 122.148,00 € | Dassow: 27.352,00 €)

Förderquote 90 %

Eigenanteil Kalkhorst: 12.214,80 €

 

Im Haushalt sind 100.00,00 € vorhanden. Zusätzliche Mittel werden im Rahmen der HH-Planung eingestellt.

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 04 55201 09600000 2020/04

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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