Beschlussvorlage - BV/02/23/118

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz beabsichtigt, bestimmte Grünflächen in Wildblumenwiesen umzuwandeln. Vorerst sollen zwei Versuchsflächen zur Erprobung der Durchführung angesät werden.

Die Flächenauswahl (siehe Lageplan in der Anlage) wurde im Vorfeld mit dem Bauhofleiter Herr Jenner abgesprochen. Für die Auswahl der richtigen Saatmischung werden noch Informationen von einer anderen Gemeinde und einer Planerin, jeweils mit Erfahrungen zu diesem Thema eingeholt. Es ist auch eine Zusammenarbeit mit hiesigen Vereinen geplant.  Die Aussaat kann jedoch nicht vom Bauhof realisiert werden, daher muss in Betracht gezogen werden, dass die Leistungen zur Vorbereitung der Fläche sowie die Aussaat von einer Fremdfirma ausgeführt werden muss. Der Bauhof kann die Fläche vorher mähen, sowie die spätere Pflege übernehmen.

Bei erfolgreicher Erprobung und Umsetzung, können nach diesem Modell wertere Flächen umgewandelt werden.

Um die Anwohner und Passanten auf das Vorhaben aufmerksam zu machen und aufzuklären, sollen Hinweisschilder an den Flächen aufgestellt werden.

Bezüglich der Finanzierung muss in etwa mit kosten von 400€ für Saaten und ca. 3000€ für die Anlage gerechnet werden.

Hierfür könnten, was aber noch abschließend geklärt werden muss, Mittel aus dem Alleenfond beantragt werden.  

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

Die Anlage von zwei Wildblumenwiesen, sowie die Ausschreibung und Beauftragung des wirtschaftlichsten Anbieters, zur fachgerechten Ansaat der Wildblumenwiesen.

Die Beantragung von Mitteln aus dem Alleenfond.

Die Außerplanmäßige Aufwendung von 3.400,00€ auf dem Produktsachkonto 54101/52338002 (Baumpflege im Straßenbereich).   

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Finanz. Auswirkung

Ca. 3.400,00€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101/52338002

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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