Beschlussvorlage - BV/02/23/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carolin Heise
- Verfasser/Antragsteller:
- Carolin Heise
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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16.10.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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06.11.2023
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Sachverhalt
Mit Bescheid vom 31.08.2023 des Landesförderinstituts M-V und Schreiben des Innenministeriums über die Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds M-V gemäß der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft M-V wurde eine Zuweisung i. H. v. 396.933,62 EUR bewilligt. Am 03.12.2021 erfolgte bereits ein Zahlungseingang i. H. v. 200.000,00 EUR, die zur Sondertilgung des Darlehens genutzt wurden. Für die Verwendung der restlichen Zuweisung i. H. v. 196.933,62 EUR bestehen folgende Möglichkeiten:
Variante a) Außerplanmäßige Kredittilgung
Nach Rücksprache mit der Sparkasse Mecklenburg Nordwest lässt diese eine Sondertilgung i. H. v. 94.351,14 € zum 30.11.2023 zur Endtilgung des Darlehens zu. Ein Vorfälligkeitsentgelt wird nicht fällig.
Vgl. Anlage „Vereinbarung über die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensrestschuld“
Auszahlungsseitig handelt es sich dann um eine Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit, die als außerplanmäßige Kredittilgung in der Finanzrechnung dem Posten 33 zuzuordnen ist.
Variante b) planmäßige, jährliche Tilgung
Der Zinssatz für das Darlehen beträgt aktuell 0,53 %, sodass eine geringe Zinsbelastung vorliegt. Laut aktuellem Tilgungsplan ist das Darlehen Ende Februar 2026 endgetilgt. Vgl. Anlage „Tilgungsplan v. 21.01.2022“
Die Stadt Klütz nimmt mit dem Datum vom 22.09.2023 einen Kassenkredit i. H. v. 1.002.297,05 € in Anspruch, welcher mit einem Satz von 2,15 % verzinst wird. Verwahrentgelte werden aktuell nicht erhoben.
Da der Zinssatz für den in Anspruch genommenen Kassenkredit über dem Zinssatz des Darlehens liegt, empfiehlt die Verwaltung die Zuweisung für die planmäßige Tilgung zu verwenden.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2-61201-31522000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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266,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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