Beschlussvorlage - BV/04/23/069
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum Antrag auf Entlassung aus einem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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26.10.2023
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Sachverhalt
Frau Susanne Wagner hat am 12. September 2023 einen Antrag auf Entlassung aus ihrem Ehrenbeamtenverhältnis als 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkhorst mit sofortiger Wirkung gestellt.
Für ein Rücktrittsersuchen kommt § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und § 31 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG M-V) zur Anwendung. Die Vorschriften des BeamtStG und des LBG M-V sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 LBG M-V für Ehrenbeamte mit Maßgaben anwendbar. Daraus ableitend ist mit einer Entlassung auf Verlangen des Ehrenbeamten wie folgt zu verfahren: Ehrenbeamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitraum auszusprechen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Entlassung solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat; dabei darf ein Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst entlässt Frau Susanne Wagner auf ihr Verlangen mit sofortiger Wirkung aus ihrem Ehrenbeamtenverhältnis als 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkhorst.
Frau Wagner ist eine Entlassungsverfügung zu übergeben. Das Aussetzung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO ist anzuordnen.
