Beschlussvorlage - BV/04/23/077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungs­vermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Die Bilanzsumme beträgt 2019       17.805.639,89 €                                                                 

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt   608.192,07 

Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen   608.192,07 

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen

Finanzmittelüberschussbetrag aus von              -1.692.982,88 

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am ……. beschlossen, der Ge­meindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kalkhorst zum 31. De­zember 2019 zu empfehlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Kalkhorst zum 31. Dezember 2019 fest. 

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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