Beschlussvorlage - BV/10/23/044

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand“ ist das Gebiet zwischen den Niederungen des Zierower Bachs und der Strandstraße als „Strandpark Zierow Bereich 2“ festgesetzt.

 

Die Gemeinde wird gebeten, zu beraten, ob diese Festsetzung realisiert werden soll.

 

Über die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des Bundes könnte die Herstellung des Strandparks förderfähig sein. Gemäß Richtlinie sind besonders investive Maßnahmen förderfähig und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen.

 

Die geförderten Projekte sollen darüber hinaus ein positives Naturerleben möglich machen. Dies kann insbesondere bewirkt werden durch die Berücksichtigung gemeinschaftsbildender und naturbewusstseinsfördernder Elemente (z. B. Begegnungsmöglichkeiten „im Grünen“, Patenschafts- bzw. Kümmerer-Programme, Naturlehrpfade, Freizeitmöglichkeiten, die über

Natürlichen Klimaschutz informieren) und die Aufwertung des Landschaftsbildes durch Gehölzpflanzungen. (weitere Informationen siehe Anlage Förderrichtlinie)

 

Die Förderquote liegt für finanzschwache Gemeinden bei 90 %.

 

Die Mindesthöhe der Förderung beträgt 500.000 EUR (bedeutet: min. 555.555,56 EUR förderfähige Ausgaben). Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

 

Zur Beantragung der Fördermittel muss bis 31.10.2023 eine Projektskizze eingereicht werden.

 

Die Zuwendung ist an Auflagen gebunden (siehe dazu Anlage Förderrichtlinie).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Grundsatzbeschluss

  • die im B-Plan Nr. 13 „Zierow Strand“ als „Strandpark Zierow Bereich 2“ festgesetzte Fläche gemäß der Festsetzung herzustellen
  • sowie die Gewährung einer Zuwendung über die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Förderfähige Kosten: mindestens 555.555,56 €

Ggf. kommen nicht förderfähige Kosten hinzu

Eigenmittel (10%) der förderfähigen Kosten: mindestens 55.555,56 €

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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