Beschlussvorlage - BV/12/23/172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Gemeindevertretung am 02.09.2021 wurden von Herrn Chr. Schmiedeberg Anfragen bezüglich des Strandkiosks an der Strandpromenade Höhe Seehotel und zur Durchwegung Seehotel Mittelpromenade gestellt. Die Kurverwaltung wurde mit der Klärung dieser Sachverhalte beauftragt.

Zu beiden Sachverhalten gab es mittlerweile Gespräche zwischen Kurverwaltung, Seehotel und der AGV.

Das Seehotel hat keinerlei Interesse an dem bestehenden Kiosk und teilt die Sichtweise der Gemeinde, dass dieser zum kommunalen Eigentum zählt. Dies könnte kurzfristig schriftlich fixiert werden. Nur die Versorgungsleitungen des Hotels die derzeit den Kiosk mitversorgen, werden selbstverständlich nicht übergeben.

Gemeinsam mit der Kurverwaltung wäre das Seehotel hier bereit eventuell eine öffentliche Stranddusche zu betreiben.

Nach Rücksprachen zur Durchwegung ist die Situation hier etwas schwieriger. Die Geschäftsführung der AGV verweist auf die Hotelleitung in deren Kompetenz die Öffnung des Tores liegt. Die Leitung des Seehotels verweist auf die Geschäftsführung der AGV, dass die Öffnung der Pforte in deren Kompetenzbereich fällt.

Es wird hier einen vor Ort Termin mit der AGV geben und die Gespräche werden danach neu aufgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt; die Kurverwaltung zu ermächtigen ein Schriftstück aufzusetzen, um die Eigentumsverhältnisse zwischen der Gemeinde und dem Seehotel zu regeln. Über die weitere Verwendung des Kiosk ist in der Gemeindevertretung zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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