Beschlussvorlage - BV/02/23/096

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben ist nur bis zum 31.12.2023 gültig. Die neue Kurabgabensatzung soll am 01.01.2024 in Kraft treten und ganzjährig gültig sein.

 

2023

Die tatsächlichen Einnahmen der Kurabgabe aus 2023 und das Ergebnis des Haushalts 2023 liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Es ist aber jetzt bereits abzusehen, dass die Kurabgabeeinnahmen in 2023 geringer ausfallen werden, als geplant/kalkuliert.

 

Beim Antrag zur „Anerkennung als Erholungsort“ hat das Amt Klützer Winkel als Gesamtzahl für Klütz inkl. aller Ortsteile 1.068 Betten (Fewo/FH/Hotel) angegeben. Gemeldet/Im Kurabgabensystem erfasst sind bisher rund 850 Betten.

Die Auslastung lag in der Hauptsaison vom 01.04.-15.09.2023 nur bei rund 38% (in MV lag die durchschnittliche Auslastung im Gesamtjahr 2022 bei rund 41% - Quelle Statistisches Amt M-V). Für die Hauptsaison ist eine Auslastung von 38% sehr gering.

 

Einige Vermieter, die mit Ferienobjekten im Web werben, bisher aber keine Kurabgabe abführen, wurden vom City- & Tourismusmanagement zur Meldung gebeten. Es haben sich bisher nicht alle Vermieter zurückgemeldet. Es wird empfohlen, dass das Amt Klützer Winkel die §§ 11 und 12 der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz umsetzt/anwendet.

 

In 2023 wurde anhand der Vorjahreszahlen (Tagesgäste), der Anzahl der Betten im Ort und der durchschnittlichen Auslastung in MV mit 120.000 Übernachtungen (ohne Tagesgäste u. JKK) gerechnet (145.000 inkl. Tagesgäste u. JKK). Der höchstmögliche Kurabgabensatz lag bei EUR 1,85.

 

Tatsächlich (Stand 29.09.2023) wurden 55.500 Übernachtungen (ohne Tagesgäste u. JKK) gezählt, 70.000 inkl. Tagesgäste u. JKK. Die Gesamtkurabgabe beträgt rund EUR 80.000,00. Der höchstmögliche Kurabgabensatz liegt demnach bei EUR 2,09 (nach Korrektur der Aufwendungen, die in die Kalkulation fließen sollen= Zuordnung von 2 Toiletten a. d. Parkplatz in Wohlenberg zu BgA Parken und nicht Tourismus und Reduzierung des Anteils der Stadtbibliothek auf 15%, da die Bibliothek kaum touristisch genutzt wird).

 

Nach Hochrechnung der noch zu erwartenden Einnahmen und Aufwendungen bis 31.12.2023 ist von einem höchstmöglichem Kurabgabensatz von EUR 1,98 und Kurabgabeeinnahmen von rund EUR 95.000,00 auszugehen.

 

2024

Wie in der beigefügten Kurabgabenkalkulation für 2024 aufgeführt, beträgt der höchstmögliche Kurabgabensatz, wenn von nur insgesamt 90.000 Übernachtungen auszugegangen wird, EUR 2,46.

 

• Bei (unveränderter) Höhe von EUR 1,50 Kurabgabe ganzjährig betragen die Kurabgabeeinnahmen rund EUR 110.000,00.

• Bei Höhe von EUR 2,00 (ermäßigt EUR 1,50) Kurabgabe vom 01.04.-30.09. und EUR 1,00 (ermäßigt EUR 0,50) vom 01.01.-31.03. und vom 01.10.-31.12. betragen die Kurabgabeeinnahmen rund EUR 138.000,00.

 

(Bei einer durchschnittlichen Auslastung von 35% und ausgehend von 900 Betten und 11.000 Tagesgästen sollten „eigentlich“ 125.000 Übernachtungen realisierbar sein = rund EUR 160.000 Kurabgabeeinnahmen bei EUR 1,50 bzw. rund EUR 200.000 bei EUR 2,00/1,00.)

 

Es ist nicht empfehlenswert, die Kurabgabe auf über EUR 2,00 zu erhöhen.

Vergleich andere Orte: Zierow EUR 1,00 vom 01.04.-31.10.; Insel Poel EUR 2,50 HS & EUR 1,50 NS; Graal Müritz EUR 2,30 HS & EUR 1,10 NS; Boltenhagen EUR 2,10 HS & EUR 1,50 NS (soll möglicherweise in 2024 auf EUR 2,50-2,60 erhöht werden).

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Kalkulation und die Satzung der Stadt Klütz zur Erhebung von Kurabgaben ab dem 01.01.2024 in Höhe von: 

Vorschlag 1: EUR 1,50 pro Vollzahler ab 16 Jahren (EUR 1,00 ermäßigt) vom 01.01.-31.12.2024

Vorschlag 2: EUR 1,00 pro Vollzahler ab 16 Jahren (EUR 0,50 ermäßigt) vom 01.01.-31.03.& 01.10.-31.12.2024 und EUR 2,00 pro Vollzahler ab 16 Jahren (EUR 1,50 ermäßigt) ab 01.04.-30.09.2024

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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