Beschlussvorlage - BV/12/23/127

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 22.11.2022, wurde über die weitere Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes diskutiert. Dabei wurde unter anderem über die Errichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens zur Hitzevorsorge angeregt. Effektiv wäre hier die Umsetzung für drei Standorte, welche im Sommer stark frequentiert sind. Als mögliche Standorte wurden das Einkaufszentrum und die Fußgängerzone benannt. Darüber hinaus wurden die Bereiche Kurpark sowie die Strandaufgänge 3, 14 und 20 (an der Strandpromenade) angegeben.

Dazu möchten wir nun abschließend über die Standorte abstimmen lassen i.S. einer B-Plan-Festsetzung. Eine Karte mit den entsprechenden Standorten wird dann beim Zweckverband Grevesmühlen eingereicht, gemeinsam mit dem Antrag auf Herstellung/Änderung des Trinkwasseranschlusses. Geprüft wird dort intern, ob Gebühren erhoben werden. Falls dies der Fall ist kommen evtl. Kosten für die Errichtung eines entsprechenden Zählerschachts hinzu.

Seitens der Kurverwaltung wurde ein Antrag auf LEADER-Fördermittel für das Vorhaben „Trinkwasserbrunnen im Ostseebad Boltenhagen“ eingereicht. Die Umsetzung ist für März 2024 geplant. Die Kosten hierfür sind in den Wirtschaftsplan 2024 aufzunehmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Kurverwaltung zu ermächtigen, die Standortwahl für drei Trinkwasserbrunnen entlang der Strandpromenade nach Prüfung der Lage der Wasserleitung festzulegen und im Anschluss das Vorhaben nach Einwerbung von Fördermitteln umzusetzen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 60.000,00 € der Eigenanteil beträgt 10 Prozent. Der prozentualle Anteil wird im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 berücksichtigt.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...