Beschlussvorlage - BV/12/23/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindlicher Ökopunkte-Pool/Flächenpool, hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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19.09.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.10.2023
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Sachverhalt
Bauliche Entwicklungen im Gemeindegebiet, egal ob durch die Gemeinde oder andere Vorhabenträger umgesetzt, gehen in der Regel mit der Notwendigkeit einher, Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Umwelt zu erbringen.
Es besteht die Möglichkeit, Renaturierungsmaßnahmen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und die so geschaffenen Ökopunkte in einem gemeindlichen Ökopunkte-Pool (auch Ökokonto oder Flächenpool genannt) zu bevorraten. Aus diesem könnte die Gemeinde dann Ökopunkte für die Erbringung von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus Bauleitplänen oder anderen Projekten entnehmen. Auch Investoren könnten daraus Ökopunkte kaufen.
Maßnahmen, die in M-V als Ökokonto angerechnet werden können sind den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“ zu entnehmen, siehe Anlagen.
Damit sie als Ökokonto angerechnet werden können, müssen folgende Vorausetzungen erfüllt sein:
- Es besteht keine anderweitig rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahme,
- keine öffentlichen Fördermittel werden in Anspruch genommen
- es liegt eine Dokumentation des Ausgangszustands der Flächen vor
- es liegt eine Berechnung des Kompensationswertes der Maßnahme vor
- Die UNB muss der Maßnahme vor der Durchführung schriftlich zugestimmt und Umfang, Art und den naturschutzfachlichen Wert verbindlich festgestellt bzw. anerkannt haben.
Darüber hinaus können auch Flächen in den Ökopunkte-Pool aufgenommen werden, auf denen später Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können.
Rechtliche Grundlage in MV ist außerdem die am 22. Mai 2014 erlassene „Verordnung zur Bevorratung von Kompensations- maßnahmen, zur Einrichtung von Verzeichnissen und zur Anerkennung von Flächenagen-turen im Land Mecklenburg-Vorpommern“ (Ökokontoverordnung M-V). Darin ist u.a. geregelt:
- Mindestflächengröße der Maßnahme: 1000 m²
- die Bestimmung des naturschutzfachlichen Wertes der Maßnahme durch den Antragsteller
- Erstellung eines Pflegeplans durch den Maßnahmenträger
- dauerhafte rechtliche Sicherung (durch Überweisung Kosten für die Unterhaltung der Maßnahme auf ein Treuhandkonto, i.d.R 25 Jahre) und Pflege der Maßnahme durch den Träger
Die Gemeinde wird gebeten, einen Grudsatzbeschluss zu fassen, ob ein gemeindlicher Flächenpool/Ökopunkte-Pool geschaffen werden soll.
Anschließend können potentielle Maßnahmen zusammengetragen und hinsichtlich Ihrer Eignung geprüft werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten sind abhängig von den umzusetzenden Maßnahmen.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,9 MB
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2
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öffentlich
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78,7 kB
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