Beschlussvorlage - BV/12/23/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückbau „Scheinwerferstellung Steinbeck“ der Grenztruppen der DDR in
23948 Steinbeck, hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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19.09.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.10.2023
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Sachverhalt
Ab 07.06.1952 wurde die DDR – Ostseeküste zur Sperrzone. Ein 5 km Schutzstreifen an Land und eine 3 Meilenzone vom Priwall bis Steinbeck entstand. Am 20.07.62 wurde eine 5 km breite Sperrzone an der Wassergrenze festgelegt. Hier gab es besondere Auflagen und Kontrollen, doch der Zugang zum Strand blieb offen. Nur der Küstenabschnitt zwischen Priwall und Steinbeck blieb vollständig gesperrt. (Quelle: Stele in Steinbeck)1966 errichteten Grenzsoldaten einen zweiten elektrifizierten Zaun, den Grenzsignalzaun.
In Steinbeck, direkt auf die betonierte Fläche im Strandbereich, wurde ein LKW mit Scheinwerfern gestellt. Diese „Scheinwerferstellung“ war ein Element der DDR – Grenzsicherungsanlagen.
Der Strandabschnitt zwischen Redewisch und Steinbeck gehört heute zum Europäischen
Vogelschutzgebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ und zum FFH - Gebiet „Küste Klützer Winkel und Ufer vom Dassower See und Trave“.
Der Bach „Steinbeck“ teilt die Gemarkungen Ostseebad Boltenhagen/ Hafthagen und Klütz/
Steinbeck.
Die ehemalige „Scheinwerferstellung“ befindet sich auf der Gemarkung Ostseebad
Boltenhagen. Die Stadt Klütz möchte den an die „Scheinwerferstellung“ liegenden Strandabschnitt touristisch nutzen. Das Bauwerk der „Scheinwerferstellung“ ist heute marode. (siehe Fotos). Um eine weitere touristische Nutzung zu ermöglichen – bisher halten sich in diesem Bereich vorwiegend Angler auf – muss dieser ehemalige Teil der Grenzsicherungsanlagen zurückgebaut und der betroffene Küstenabschnitt renaturiert werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Anlage verkehrssicher umzugestalten.
Ob das Projekt ggf. Bestandteil eines gemeindlichen Ökopunkte-Pools werden könnte, wäre zu prüfen. Grundsätzlich wäre eine fachliche Bewertung der Maßnahme und Berechnung der sich daraus ergebenden Ökopunkte notwendig.
Finanz. Auswirkung
Es liegt noch keine Kostenschätzung vor.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,2 kB
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2
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öffentlich
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4,5 MB
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3
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öffentlich
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2,3 MB
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4
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öffentlich
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6,6 MB
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