Beschlussvorlage - BV/02/23/083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz nimmt den Bericht des Bürgermeisters gem. § 20 GemHVO-Doppik M-V zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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