Beschlussvorlage - MV/10/23/039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Zierow plant den Bau einer Straßenbeleuchtungsanlage zwischen den Ortslagen Zierow und Eggerstorf. Die Beleuchtung soll vorzugsweise während des Straßenausbaues installiert werden.

Auf Grund einer Nachfrage bei der Naturschutzbehörde sind folgende Untersuchungen vorzunehmen Das Anschreiben ist als Anlage beigefügt:

1. Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen des Natura 2000 Gebietes (aufgrund der Randlage zum Europäischen Vogelschutzgebietes „Wismarbucht und Salzhaff“)

2. Ausnahmegenehmigung bezogen auf den Biotopschutz nach § 20 Abs. 3 NatSchAG beinhaltet eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände.

3. Zum Artenschutz ist zu untersuchen, inwieweit die Beleuchtungsanlage außerhalb der Ortslage Auswirkungen auf die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG hat (Fledermäuse und Insekten).

Die Anforderungen sind für dieses Vorhaben sehr hoch, da die Beleuchtungsanlage außerorts installiert werden soll. Innerorts wäre dies nicht erforderlich.

Es besteht die Möglichkeit, dass Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden und Vorgaben für die Umsetzung erfolgen beispielsweise Lichtfarbe der Beleuchtungskörper, befristeter Betrieb in der Dunkelheit.

Das Vorliegen dieser Untersuchungen und die daraus abzuleitenden Genehmigungen bilden die Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens.

Es wurde noch keine Kostenschätzung eingeholt. Seitens der Verwaltung wird mit einem Aufwand von ca. 8-10 T€ gerechnet.

 

Die Gemeinde wird gebeten zu entscheiden, ob unter diesen Voraussetzungen an dem Vorhaben festgehalten werden soll.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

Variante 1: Von dem Vorhaben Bau einer Straßenbeleuchtungsanlage wird abgesehen.

 

Variante 2: Der Bau der Straßenbeleuchtungsanlage zwischen den Ortslagen Zierow und Eggerstorf wird durchgeführt. Die für die Umsetzung erforderlichen Untersuchungen und Genehmigungen werden eingeholt. Seitens der Verwaltung sind die Leistungen FFH Verträglichkeitsprüfen, Biotopbewertung und Artenschutz auszuschreiben. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. Nach Vorlage der Ergebnisse insbesondere bezogen auf die zu erwartenden Ausgleichsmaßnahmen und Einschränkungen für den Betrieb wird die Gemeindevertretung endgültig zum Bau der Anlage entscheiden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Bei Beschluss Variante 2 ja, Kosten würden im Haushalt 2024/2025 berücksichtigt werden.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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