Beschlussvorlage - BV/12/23/145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Jahr 2017 erfolgte mit der Verwaltung und dem Planungsbüro Möller eine Ortsbegehung. Im Anschluss hat das Planungsbüro eine Kostenschätzung und einen Lageplan erarbeitet.

Es wurde in der Vergangenheit eine Lösung durch eine Kostenteilungsvereinbarung mit dem Eigentümerbeirat gefunden, welche im Anschluss nicht unterzeichnet wurde.

Die Kostenschätzung wurde 2018 und aktuell 2023 angepasst.

 

Bei der gegenwärtigen Betrachtungsweise dieser Baumaßnahme ist davon auszugehen, dass durch Gemeinde Erschließungsbeiträge nach §127 BauGB zu erheben sind. Von einer derzeitigen Gesamtkostengrobkalkulation ist von 70.139,40€ (angepasste Kostenschätzung Stand 15.06.2023) auszugehen. Im Einzelnen bedeutet dies, das davon 90% von einem Anliegeranteil das entspricht 63.125,46€ auszugehen ist.

 

Das Planungsbüro Möller aus Grevesmühlen ist mit der Vorplanung LPH 1-2 dieser Baumaßnahme vorbefasst. Eine Überprüfung der Planung aus 2017 ist nötig. Mit dem wirtschaftlichen Hintergrund und der Zeitersparnis eines Wechsels des Planungsbüro's,  empfiehlt die Verwaltung, die Planungsleistung LPH 3-9 zu beauftragen.

 

         

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den grundhaften Ausbau der Zuwegung Dünenweg 21-23 inkl. Wendeanlage in Boltenhagen und wird bevollmächtigt, das Ingenieurbüro Möller mit der Planung LPH 3-9 zu beauftragen und nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistung dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.           

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Einnahmen durch Erhebung von Erschließungsbeiträgen ca. 63.000,00€

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 12.54101.09600000.2020/07            IST: 210.000,00€

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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