Beschlussvorlage - BV/12/23/148

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde am 23. Juni 2023 Kamerad Sebastian Hacker von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen zum Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Kamerad Sebastian Hacker mit Wirkung vom 31. August 2023 für die Dauer der Amtszeit vom 31. August 2023 bis 30. August 2029 zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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