Beschlussvorlage - BV/12/23/143

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Arbeitsgruppe „ruhenden Verkehr“[1] (AG) tagt in regelmäßigen Abständen, um über die Belange der Gemeinde, der Kurverwaltung und Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel zu beraten und verkehrsrechtlichen Veränderung / Neuerungen in der Gemeinde herbeizuführen.

In der Beratung der AG im Sommer 2022 wurde über die Möglichkeiten beraten, wie ein sicheres Überqueren für Fußgänger Höhe Pflegeheim (Ostseeallee) ermöglicht werden kann. Hierzu hatte die Verwaltung im Vorfeld mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg abgestimmt, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h möglich ist. Die Möglichkeit besteht.

In der Beratung der AG wurde sich darauf verständigt, dass dem Vorschlag des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine Lichtsignalanlage mit Bedarfsfunktion Höhe Ostseeallee 42 - Pflegeheim – zu errichten, verfolgt werden soll.

Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zu erfragen, ob eine Lichtsignalanlage an der entsprechenden Stelle aufgestellt werden dürfte. Die Straßenverkehrsbehörde hat eine positive Rückmeldung geben. Somit hat die Verwaltung im Haushalt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entsprechende finanzielle Mittel eingeplant.

 

Bei der Vorbereitung der Ausschreibung ist aufgefallen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen noch einen förmlichen Beschluss zur Umsetzung fassen muss.

 

 


[1] Arbeitsgruppe „ruhenden Verkehr“ (AG) - Teilnehmer:

Bürgermeister der Gemeinde, Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen; Kurdirektor, Bauhofsleiter, Fachbereichsleiterin Bauamt, Fachbereichsleiter Ordnungsamt

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Ausschreibung der Beschaffung einer Lichtsignalanlage mit Bedarfsfunktion für den Standort Ostseeallee 42 –Pflegeheim.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Anschaffungskosten lt. Info-Angebot

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 30.000 Euro

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101.04852000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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