Beschlussvorlage - BV/12/23/140
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des ländlichen Weges von Redewisch bis Gemarkungsgrenze Niederklütz
hier: Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeister bzgl. der Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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31.08.2023
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 25.06.2020 TOP 17 (GV Bolte/20/14454) hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass der ländliche Weg von Redewisch bis zur Gemarkungsgrenze Niederklütz grundhalt ausgebaut werden soll.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass für die Realisierung der Baumaßnahme Fördermittel eingeworben werden sollen.
Nach Vorlage der Planungsunterlagen wurde im Jahr 2021 ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie der intergierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für das Jahr 2022 beim Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt.
Mit Schreiben vom 15.03.2022 teilte der Landkreis Nordwestmecklenburg mit,
- dass das Vorhaben bei der Bewertung die erforderliche Punktzahl erreicht hat.
- dass leider der Antrag aufgrund fehlender Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 nicht berücksichtigt werden kann und
- dass der Antrag auf die Warteliste gesetzt wird. Er läuft automatisch weiter und wird nochmals in die Projektauswahlrunde 31.10.2022 für 2023 aufgenommen
Daraufhin hat die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 21.04.2022 (BV/12/22/245) festgelegt, dass der Förderantrag aufrechterhalten werden soll und auf die Warteliste für eine potentielle Förderung in 2023 gesetzt werden soll.
Zwischenzeitlich gab es die Projektauswahl für eine Förderung in 2023.
Mit Schreiben vom 05.07.2023 teilte der Landkreis mit, dass das Projekt aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht berücksichtigt werden konnte.
Das Schreiben befindet sich in Anlage.
Da ein Antrag nur einmal auf die Warteliste gesetzt werden kann, wurde der Antrag somit endgültig abgelehnt.
Allerdings kann ein neuer Förderantrag bis zum 31.08.2023 gestellt werden.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 631.548,17 EUR (Stand: August 2022).
Die ILERL-Förderung beträgt 75 %, mithin einen Betrag von 473.661,12 EUR.
Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil beträgt damit 157.887,05 EUR.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Der Gemeinde obliegt es nun zu entscheiden, ob von einem neuen Förderantrag Abstand genommen werden soll oder nicht.
Da die nächste ordentliche Gemeindevertretersitzung am 31.08.2023 terminisert ist, der Förderantrag aber – um sich die Möglichkeit einer Förderung offen zu halten - bis zum 31.08.2023 gestellt sein muss, ist eine Eilentscheidung des Bürgermeisters erforderlich.
Der Förderantrag kann jederzeit zurückgezogen werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, Herrn Raphael Wardecki, vom 12.07.2023, dass für das Bauvorhaben „Ausbau ländlicher Weg von Redewisch bis Gemarkungsgrenze Niederklütz“ ein ILERL-Förderantrag für eine potentielle Förderung in 2024 gestellt wird.
Die Eilentscheidung befindet sich in Anlage.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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298,8 kB
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