Beschlussvorlage - BV/12/23/116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bereits in der Vergangenheit wurde ein Großteil der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik umgerüstet.

In einem ersten Abschnitt erfolgte die Umrüstung von 420 Lichtpunkten in folgenden Straßen bzw. Bereichen:

  • Tarnewitzer Chaussee
  • Rallenweg
  • Rabenweg
  • Schwanenweg
  • Mariannenweg
  • Parkplatz Mariannenweg
  • Schwarzer Weg
  • Strandpromenade
  • Albin-Köbis-Siedlung
  • Seestraße
  • Mittelpromenade
  • Brückenvorplatz

Die Finanzierung erfolgte unter zur Hilfenahme von Fördergeldern.

 

In dem zweiten Abschnitt erfolgte die Umrüstung von 400 Lichtpunkten in folgenden Straßen bzw. Bereichen:

  • Tarnewitzer Straße
  • Tarnewitzer Huk
  • Stadtweg
  • Häuslerei
  • Ostseeallee bis Kreisel Weiße Wiek
  • Ostseeallee bis Kreisel Mecklenburger Allee
  • Zum Hafen
  • Am Waldrand
  • Baltische Allee
  • Mecklenburger Allee
  • Mecklenburger Promenade
  • Teile vom Dünenweg
  • Redewischer Straße
  • An den Wiesen
  • Redewisch Ausbau
  • Steiluferring

Auch bei diesem Abschnitt erfolgte die Finanzierung unter zur Hilfenahme von Fördergeldern.

 

In einem dritten und letzten Abschnitt sollen die restlichen Straßenlaternen umgerüstet werden. Auch hier sollen Fördergelder zur Finanzierung herangezogen werden.

Es ist zwar ein Förderantrag gestellt, dieser kann aber nicht beschieden werden, da zurzeit keine Fördergelder zur Verfügung stehen. Bei den Fördergeldern handelt es sich um EU-Mittel, bei denen noch nicht feststeht, ob und wenn ja, in welcher Höhe Förderungen möglich sind.

 

Es müssten noch 346 Lichtpunkte in folgenden Straßen und Bereichen umgerüstet werden:

  • Fritz-Reuter-Weg
  • Neuer Weg
  • Am Urlauberdorf
  • Sanddornweg
  • Rosenweg
  • Kastanienallee
  • Kurverwaltung
  • Ostseering – Am Park
  • Friedrich-Engels-Straße
  • Weidenstieg
  • Parkplatz Weidenstieg
  • Rudolf-Breitscheid-Straße
  • August-Bebel-Straße
  • Klützer Straße und Kreisel
  • Teile vom Dünenweg
  • Fasanenweg
  • Schwalbenweg
  • Ringstraße
  • Wichmannsdorfer Straße
  • Mühlenblick

 

Die Grobkostenschätzung beläuft sich auf 350.000 EUR.

Die Mittel müssen ggf. in den Haushalt aufgenommen werden.

 

Die Umrüstung erfolgt entweder durch den Ersatz der gesamten Laternen (weil z.B. noch DDR-Laternen), durch den Austausch des gesamten Leuchtenkopfes oder durch den Austausch des „Innenlebens“ des Leuchtenkopfes durch einen Umrüstsatz.

Der Einsatz eines Umrüstsatzes ist die kostengünstigste Variante.

Da es aber nicht für alle Leuchtenköpfe Umrüstsätze gibt, muss manchmal der ganze Leuchtenkopf getauscht werden, was doppelt so teuer ist.

 

 

Zurzeit gibt es nur eine Bundesförderung in Höhe von 25 % für den reinen Leuchtenkopftausch – es werden keine Planungskosten gefördert.

 

 

Es gibt nun zwei Möglichkeiten für die Gemeinde, um die restlichen Laternen umzurüsten.

  1. Man wartet bis zu einem Tag X, dass die neue EU-Förderrichtlinie erlassen wird und zieht die Fördergelder zur Finanzierung heran.

    oder
     
  2. Man rüstet sukzessive die Laternen ohne Fördergelder um, d.h. die gesamten Kosten trägt die Gemeinde. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

Sollte bis zum 31.10.2023 keine neue EU-Förderrichtlinie für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik erlassen sein, rüstet die Gemeinde auf eigene Kosten sukzessive um.

Die zeitliche Abfolge der einzelnen Straßenzüge wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Wo die Umrüstung nur durch einen Tausch des gesamten Leuchtenkopfes möglich ist, sollen Fördermittel vom Bund eingeworben werden.

Im Haushalt 2024 werden für die Umrüstung auf moderne LED-Straßenbeleuchtungstechnik  

350.000 EUR zur Verfügung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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