Beschlussvorlage - BV/12/23/141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde führt das Bauleitplanverfahren zum B- Plan Nr. 36.1 durch. Inhaltlich regelt dieser Plan die Erschließung des Gebietes über einen Kreisverkehr, der dann auch die Ortslage Wichmannsdorf besser anbindet und den Schallschutz für die Ortslage Wichmannsdorf herstellt.

Bislang handelt es sich bei der Straße, die umgebaut werden soll mit einem Kreisverkehr um die Landesstraße L 03 in der Straßenbaulast des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Um überhaupt im Bereich der Landesstraße planen und bauen zu dürfen, wurde bereits im Jahre 2014 mit dem Land MV eine Vereinbarung dazu abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt. Inhaltlich regelt diese Vereinbarung folgendes:

  • Abstufung des Landesstraße zu einer Gemeindestraße mit der Konsequenz, dass die Straßenbaulast auf die Gemeinde übergeht

Mittlerweile nimmt das Land MV von dieser Vereinbarung Abstand. Die Straßenbaulast für die Fahrbahn und den Radweg soll weiterhin beim Land MV verbleiben. Begründet wird dies mit dem weiterhin hohen Verkehrsaufkommen auf dieser Straße, dass die Straßenbaulast einer Landesstraße also dem Land MV rechtfertigt. Dies ist eine für die Gemeinde günstige Aussage, da dann die Unterhaltungspflicht weiterhin beim Land MV verbleibt.

Das Land MV hat deshalb im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme abgegeben und einen Entwurf für eine neue Vereinbarung vorgelegt. Diese Vereinbarung ist als Anlage 2 beigefügt und ist Beschlussinhalt dieser Vorlage. Geregelt werden in dieser Vorlage folgende Punkte:

  • Land MV stimmt dem Ausbau des Kreisverkehres und der Nebenanlagen zu, Kostenträger für den Kreisverkehr und die Nebenanlagen ist die Gemeinde
  • Die Straßenbaulast verbleibt beim Land MV
  • Aufhebung der Anbauverbotszone (20 m Bauverbot zur Fahrbahnkante)
  • Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird die Vereinbarung aus dem Jahre 2014 aufgehoben

 

Seitens der Verwaltung wird der Gemeindevertretung empfohlen, diese Vereinbarung abzuschließen, da die Gemeinde bessergestellt wird, weil die Straßenbaulast nicht übernommen werden muss.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Abschluss der vom Land MV vorgelegten Vereinbarung zum Bau eines Kreisverkehrs im Zuge der Landesstraße L03 entsprechend Anlage 2.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten für den Ausbau des Kreisverkehrs sowie der Nebenanlagen, Kostenhöhe wird zur Zeit ermittelt, Planung ist noch nicht abgeschlossen insbesondere die NW Entwässerung im Zusammenhang mit der Ortslage Wichmannsdorf.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 Projekt 039 und 040 wird konkretisiert nach Vorlage der finalen Kostenschätzung

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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