Mitteilungsvorlage - MV/05/23/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Hohenkirchen wurde am 29.03.2023 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Nach Prüfung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der Anlagen wurde durch den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde am 04.05.2023 die rechtsaufsichtliche Anordnungen getroffen:

 

Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Hohenkirchen haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt 2023 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 80.000 EUR führen.

 

In der Anlage 1 sind die Mehreinnahmen von Gewerbesteuer im Produktsachkonten dokumentiert.

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Finanz. Auswirkung

Die Mehreinnahmen führen zur einer Verbesserungen des Jahresergebnisses 2023 der Gemeinde Hohenkirchen.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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