Beschlussvorlage - BV/05/23/060
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Herstellung und Beschaffung einer technischen Lösung für den Betrieb des Parkplatzes "Campingplatz Liebeslaube"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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23.08.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Hohenkirchen hat im Jahr 2019 eine innovative technische Lösung für den Betrieb des Parkplatzes „Niendorf“ angeschafft und in Betrieb genommen.
Der Betrieb des Parkplatzes erfolgte über eine Kameraanlage. Die Kameraanlage ermöglicht die Registrierung aller kommenden Fahrzeuge über das KFZ-Kennzeichen. Der Fahrzeugführer muss nach Ankunft die Parkgebühr unter Eingabe des KFZ-Kennzeichen am Gebührenautomaten oder per App entrichten. Sogleich kann auch die Strandgebühr / Kurabgabe entrichtet werden. Sobald das Fahrzeug den Parkplatz wieder verlässt, erfolgt über das Kamerasystem eine Überprüfung, ob eine Parkgebühr entsprechend der Nutzung entrichtet worden ist. Sofern eine ausreichende Gebühr entsprechend der Parkgebührenordnung der der Gemeinde Hohenkirchen bezahlt wurde, werden die Daten vernichtet. Sollte eine Diskrepanz zwischen Nutzungszeit und Höhe der entrichteten Parkgebühr entstanden sein, wird der Vorgang zur weiteren Verarbeitung an das Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel digital weitergeleitet. Von hier aus erfolgt die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Kosten für die Herstellung und Beschaffung dieser technischen Lösung beliefen sich auf rund 40.000 Euro.
Nach der Inbetriebnahme im Frühsommer 2019 ist der Betrieb durch den Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt worden. Die Gemeinde hat mit der Untersagung gemeinsam mit dem Amt Klützer Winkel und dem Betreiber der technischen Lösung die datenschutzrechtlichen Belange aufgearbeitet. Nach zahlreichen Abstimmungsterminen, einer ausführlichen Dokumentation der Vorgänge insbesondere für den Datenschutz und Anpassungen bei der Beschilderung und Datenverarbeitung hat im Frühjahr 2023 die Gemeinde die Rückmeldung erhalten, dass eine Wiederinbetriebnahme wieder möglich ist.
Die Gemeinde Hohenkirchen hat bereits mit Umsetzung der technischen Lösung im Jahr 2019 die Mittel für die Umsetzung der gleichen technischen Lösung für den Parkplatz „Campingplatz Liebeslaube“ in den Haushalt eingestellt.
Nach Prüfung durch die Vergabestelle kann von einem Ausschreibungsverfahren abgesehen werden, da es unverhältnismäßig wäre und technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde, einen anderen Anbieter an dieses System anzubinden. Die Gemeinde Hohenkirchen kann die technische Lösung umgehend beschaffen und einrichten.
Die Verwaltung hat hierzu ein aktuelles Angebot eingeholt. Der Gebührenautomat der ehemals zur Entrichtung des Green-Fees auf dem Golfplatz in der Gemeinde aufgestellt wurde, kann auf dem Parkplatz genutzt werden. Hier sind nur Erweiterungen und Software- und Tarifupdates notwendig.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Erweiterung inklusive Software- und Tarifupdates des Gebührenautomaten ehemals Golfplatz für rund 4.000 Euro und die Beschaffung, Lieferung und Montage des Kamerasystems zur automatischen Nummernschilderfassung zur Bewirtschaftung für rund 24.000 Euro für den Betrieb des Parkplatzes „Campingplatz Liebeslaube“ bei der Firma „stadtraum – Gesellschaft für Raumplanung, Städtebau & Verkehrstechnik. Der Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Aufträge zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Technische Anlage für den Betrieb des Parkplatzes „Campingplatz Liebeslaub“
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 57304.07292000 | 30.000 Euro |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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