Beschlussvorlage - BV/05/23/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Tourismusort Hohenkirchen - Entwicklung eines nachhaltigen Gemeindewohltourismus"
hier: Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln für eine SEM-Stelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Tech, Mareen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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23.08.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Hohenkirchen plant die Schaffung einer SEM-Stelle (Strukturentwicklungsmaßnahme) zur Weiterentwicklung des Tourismus. Um diese noch offene Aufgabe zu bewältigen, sind auch die personellen Ressourcen Voraussetzung. Folgende Aufgaben könnten sein:
a. Erfolgreiche Einführung des digitalen Meldewesens und der Kurabgabe,
b. Gemeinde-Engagement und Tourismus-Dialog zur Findung einer gemeinsamen Ebene zwischen Tourismusakteuren, Gästen und Einwohnern
c. Planung und Initiierung eines erweiterten gemeindlichen touristischen Angebots und Bereitstellung zusätzlicher Gäste-Services, z. B. E-Ladesäulen
Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben bedarf es einer personellen Begleitung des Projektes über einen längeren Zeitraum.
Die Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen könnte evtl. die Möglichkeit sein, Personalkosten gefördert zu bekommen. Der Antrag wurde bereits durch den Regionalbeirat Westmecklenburg befürwortet und liegt zur Bewilligung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Förderhöhe bzw. –bedingungen:
Zuwendungsfähig sind die Arbeitgeberbruttoausgaben für den Förderzeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2024.
Die Höhe der Förderung beträgt 55 % (33.109,68 €) für ein Jahr. Die Gemeinde muss Eigenmittel in Höhe von 27.089,75 € für die verbleibenden Personalkosten aufbringen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:
Für das Projekt „Tourismusort Hohenkirchen - Entwicklung eines nachhaltigen Gemeindewohltourismus“ wird ein Zuschuss gemäß der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen (Personalkostenzuschuss) für 1 Jahr für eine Vollzeitstelle beantragt (vorbehaltlich der positiven Fördermöglichkeit durch den Fördermittelgeber bzw. der vorgenannten Richtlinie). Die Gemeinde Hohenkirchen ist Antragsteller des Projektes. Der Eigenanteil in Höhe von 27.089,75 € wird aus dem Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt. Nach einer erfolgreichen ersten Förderung wird ein weiterer Antrag auf Zuwendung für weitere 12 Monate gestellt.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel sind im Haushalt 2023/2024 vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 57501.50221000, 57501.50320000, 57501.50420000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
