Beschlussvorlage - BV/05/23/052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfolgen. Für das Haushaltsjahr 2019 wurde die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Prüfbericht liegt zur Kenntnisnahme als Anlage bei.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Auftragsvergaben für das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

  Keine

 

 

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Anlagen

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