Beschlussvorlage - BV/10/23/030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfolgen. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Prüfbericht konnte zum Zeitpunkt der Ladung zur Gemeindevertretersitzung noch nicht beigefügt werden, da der Rechnungsprüfungsausschuss erst nach Ablauf der Ladungsfrist tagt und somit der Bericht noch nicht erstellt werden konnte. Der Prüfbericht wird der Gemeindevertretung schnellstmöglich zur Kenntnisnahme nachgereicht.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Auftragsvergaben für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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