Beschlussvorlage - BV/10/23/029
Grunddaten
- Betreff:
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Ökologische Sanierung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Bachs, hier: Ausweisung des Gewässerentwicklungskorridors (Flst. 98, Flur 1, Gemarkung Zierow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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28.06.2023
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19.07.2023
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Sachverhalt
Im Zeitraum Januar bis Oktober 2023 finden die Arbeiten zur Ökologischen Sanierung des Zierower Baches von der Waldkante südlich Zierow bis zur Mündung in die Ostsee statt. Die Maßnahme beinhaltet die streckenweise Neuanlage des Zierower Baches sowie den
Ersatzneubau von mehreren Durchlässen (siehe Karte in der Anlage).
Ziel ist die Schaffung eines Entwicklungskorridors für den Zierower Bach, um eine natürliche, ökologische Entwicklung des Bachs anzustoßen. Der Entwicklungskorridor wird den Bürgern und Besuchern von Zierow nach Abschluss der Bauarbeiten zum Spazieren und Erleben des Baches zur Verfügung stehen.
Voraussetzung ist, dass die Flächen des Entwicklungskorridors ins Gemeindeeigentum übergehen (z.B. durch Tausch oder Verkauf). Dioe Flächenregulierung erfolgt durch die Flurneuordnungsbehörde.
Das Flurstück 98 der Flur 1 in der Gemarkung Zierow liegt zum Teil im Entwicklungskorridor des Zierower Baches.
Die Flurneuordnungsbehörde bittet darum, im Interesse einer sinnvollen Unterstützung der Umsetzung und eigentumsrechtlichen Begleitung der Renaturierungsmaßnahme am Zierower Bach einen Gemeinderatsbeschluss zu fassen, aus dem hervorgeht, dass das Flurstück 98 der Flur 1 Zierow mit für die Ausweisung eines Gewässerentwicklungskorridors verwendet werden kann. Das heißt, dass die Gemeinde einer kostenfreien Übertragung zum 1.11.2024 zustimmt. Eigentümerin für die Abfindungsfläche im Gewässerentwicklungskorridor bleibt sie natürlich, eine landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit für die Abfindungsfläche entfällt, da sie der Sukzession unterliegen soll.
Der Gemeindevertreterbeschluss soll das ganze Flurstück umfassen. Der nicht im Gewässerentwicklungskorridor liegende Teil kann dann durch die Flurneuordnung als Tauschfläche genutzt werden, um weitere Teile des Entwicklungskorridors akquirieren zu können.
Flurstücksinformationen und Luftbild liegen als Anlagen bei.
Die Schaffung eines Entwicklungskorridors für den Zierower Bachs, welcher sich im Eigentum der Gemeinde befindet, ist Voraussetzung der Fördermaßnahme Sanierung Zierower Bach und damit Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel. Kostenträger der Maßnahme ist die Gemeinde. Die Gesamtkosten liegen bei 995.726,48 €. Die Förderquote beträgt 90 %.
Kann/will die Gemeinde keine Flächen zum Tausch anbieten, muss sie Flächen ankaufen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, dass das Flurstück 98 der Flur 1 in der Gemarkung Zierow für die Ausweisung eines Gewässerentwicklungskorridors verwendet werden kann sowie darüber hinaus als Tauschfläche für die Gewinnung weiterer Flächen des Entwicklungskorridors im Rahmen der Flurneuordnung.
Finanz. Auswirkung
Keine.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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760,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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813,1 kB
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