Beschlussvorlage - BV/02/23/074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beim Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Str. in Klütz wurde zum Abfangen von Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Öl ein Leichtflüssigkeitsabscheider in der Stichstraße zur Hausnummer 41a und b verbaut. Nun soll der Abscheider erstmalig überprüft und gewartet werden. Hierfür wird vom Zweckverband die Firma Fuchsbeton (Hersteller) beauftragt. Die Überprüfung und Wartung der Anlage, wird alle 5 Jahre auf Kosten der Stadt Klütz erfolgen. Die monatliche Sichtprüfung sowie die halbjährliche Kontrolle Übernimmt der Zweckverband.

Aufgrund der Erstmaligkeit ist hierfür noch kein Haushaltsansatz vorhanden, somit wird eine Außerplanmäßige Ausgabe von 2.366,50 fällig.  

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 2.366,50 €, für die Wartung und Überprüfung des Leichtflüssigkeitsabscheiders in Klütz, Rudolf-Breitscheid-Straße.  

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Finanz. Auswirkung

2.366,50 EURO

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

x

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

x

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: 54101/52338001

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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