Beschlussvorlage - BV/12/23/126

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage zur Ausarbeitung einer Verordnung über den Erholungswald in Boltenhagen, ist ein Beschluss der Gemeindevertreter vom 16.06.2022. Darin wird die Kurverwaltung beauftragt, aufbauend auf vorhandene Strukturen und zur Erweiterung der Angebote für Maßnahmen im Gesundheitstourismus, die Errichtung und Entwicklung eines Erholungswaldes umzusetzen. Seitdem wurde durch die Landesforstanstalt MV in Malchin der Entwurf einer Verordnung über den Erholungswald Ostseebad Boltenhagen vorgelegt. Des Weiteren hat die Kurverwaltung ein entsprechendes Nutzungskonzept erstellt sowie Fördermittel beantragt. Im Mai 2023 wurden der Kurverwaltung Fördergelder i.H.v. 52.000 € bewilligt.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Entwurf über die Verordnung über den Erholungswald Ostseebad Boltenhagen, sowie dem Nutzungskonzept zuzustimmen.

Und

2.) Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Kurverwaltung zu ermächtigen um die behördliche Ausweisung gem. § 22 LWaldG MV bei der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern in Malchin zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Eigenanteil beläuft sich au 20.800,00 €, für 2023 sind 8.000,00 € eingeplant. Die restlichen Investitionen erfolgen im WJ 2024

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:10/1 & 300/1

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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