Beschlussvorlage - BV/12/23/128
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer Ausschussvorsitzenden / eines Ausschussvorsitzenden für den Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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12.07.2023
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Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hat auf der Grundlage des § 32 Abs. 2 S. 10 i.V.m. S. 12 KV M-V die Neubesetzung der Ausschüsse beantragt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich am 27. Juni 2023 auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigt.
Da der Kurbetriebsausschuss neu zusammengesetzt wurde, muss dieser sich erneut konstituieren.
Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.
