Beschlussvorlage - BV/12/23/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss der Gemeindevertretung wurde die Straßenreinigungssatzung dementsprechend angepasst, dass der Bauhof im Winterdiensteinsatz bei Extremwetterverhältnissen Streusalz als Streumittel verwenden darf. Außerhalb von Extremwetterereignissen ist grundsätzlich Sand als Streumittel einzusetzen.

Um diese Vorgaben umzusetzen, ist es zwingend notwendig in zusätzliche Technik zu investieren, um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten.

Die Mitglieder des Kurbetriebsausschusses haben die Kurverwaltung beauftragt hierzu eine detaillierte Investitionsübersicht vorzulegen. Diese befindet sich in der Anlage.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Anschaffung von zusätzlicher Technik gemäß der vorgelegten Aufstellung für eine reibungslose Umsetzung des Winterdienstes laut Gemeindevertreterbeschluss. Es ist zu analysieren ob für die Anschaffung der benötigten Fahrzeuge und Gebäude entsprechende Förderprogramme genutzt werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Für die Hochgerechneten Investitionen stehen keine Haushaltsmittel bereit.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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