Beschlussvorlage - BV/05/23/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beim Ausbau der Groß Walmstorfer Straße, Wohlenhagener Weg und des Hohenkirchner Wegs wurde zum Abfangen von Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Öl ein Leichtflüssigkeitsabscheider im Hohenkirchner Weg verbaut. Nun soll der Abscheider erstmalig überprüft und gewartet werden. Hierfür wird vom Zweckverband die Firma Fuchsbeton (Hersteller) beauftragt. Die Überprüfung und Wartung der Anlage, wird alle 5 Jahre auf Kosten der Gemeinde Hohenkirchen erfolgen. Die monatliche Sichtprüfung sowie die halbjährliche Kontrolle übernimmt der Zweckverband. Aufgrund der Erstmaligkeit ist hierfür noch kein Haushaltsansatz vorhanden, somit wird eine Außerplanmäßige Ausgabe von 1.871,50 EURO fällig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 1.871,50 €, für die Wartung und Überprüfung des Leichtflüssigkeitsabscheiders in Niendorf, Hohenkirchner Weg.

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Finanz. Auswirkung

1.871,50 EURO

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: 54101/52338001

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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