Beschlussvorlage - BV/05/23/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Fernwärme - Übernahme kommunaler Wärmeplanung durch den Zweckverband Wismar, hier: Dienstleistungsauftrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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12.07.2023
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Sachverhalt
Kommunale Wärmeplanung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nach der ersten Lesung im Bundestag (15.06.23) noch vor der Sommerpause verabschiedet werden - und dann mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen größeren Kommunen abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen. In Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg etwa gibt es längst entsprechende Pläne. Wann kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner verpflichtet werden, ist nicht abzusehen.
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um einen klimaneutralen Gebäudesektor zu erreichen.
Mit der Wärmeplanung macht sich die Gemeinde die Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge zu eigen. Der große Mehrwert eines kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägem sowie der Verwaltung mit ihren Fachabteilungen einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahrzehnte liefert. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Die Wärmeplanung hat das Ziel, für jede Kommune den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 aufzuzeigen, inklusive einer Prognose für 2030. Bei einem kommunalen Wärmeplan wird für die jeweilige Kommune ein möglicher Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen.
Inhalt - Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans sind:
- Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
- Aufstellung Zielszenario
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2045 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
- Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Förderung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit dem Programm „4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung" eine bundesweite Förderkulisse für kommunale Wärme- und Kältepläne geschaffen.
Losgelöst von einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung, wird die Erarbeitung einer solchen kommunalen Wärmeplanung durch externe Dienstleister noch bis Ende 2023 für alle Kommunen mit 90 % bzw. 100 % (Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden) gefördert.
Das Programm bietet, besonders aufgrund der hohen Förderquote, zum jetzigen Zeitpunkt eine attraktive Förderkulisse. Es ist davon auszugehen, dass auch momentan noch nicht verpflichtete Kommunen perspektivisch zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung verpflichtet werden. Bereits ab 2024 werden die Fördersätze deutlich sinken.
Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren (bis zu 10.000 Euro) sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit (bis zu 5.000 Euro).
Die Projektlaufzeit ist im Falle einer Einzelförderung auf 12 Monate begrenzt.
Weitere Vorgehensweise:
Der Zweckverband Wismar, der selbst eine Sparte Fernwärme betreibt sowie seine Tochtergesellschaft, die Gasversorgung Wismar Land GmbH, die Inhaberin eines Gas-versorgungsnetzes ist, haben sich bereit erklärt, die Verbandsmitglieder bei der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen.
Im Vorstand, in der Verbandsversammlung und in diversen Arbeitsgruppen, wurde herausgearbeitet, dass der Zweckverband zunächst die Koordination der Fördermittelbeantragung für alle diejenigen Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag an ihn erteilen, in 2023 vornehmen wird.
Zielsetzung ist (auch wenn aufgrund der Förderformalien, derzeit davon auszugehen ist, dass jede Gemeinde eigene Anträge stellen wird), aufgrund der lokalen räumlichen Verflechtungen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Verbandsmitgliedern bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen zu fokussieren. Es sollen ebenso gemeindeübergreifende Synergien betrachtet werden. Wenn möglich, erfolgt die Erarbeitung der Pläne zeitlich aufeinander abgestimmt.
Beschluss Verbandsversammlung Zweckverband Wismar:
Die Verbandsversammlung hat am 14.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung für alle Verbandsmitglieder, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, zu koordinieren und zu betreuen sowie insbesondere als ersten Schritt, federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die dafür notwendigen Fördermittel im Jahr 2023 zu beantragen.
2. Hierzu können die Verbandsmitglieder mit der Verwaltung einen entsprechenden Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abschließen.
3. Auflaufende Kosten werden nach einem einheitlichen Verteilungsmaßstab (Einwohnerschlüssel) auf alle Beteiligten umgelegt."
Was macht der Verband?
Der Verband unterstützt bei der Suche nach einem externen Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplanes und wird die Gemeinde vorschlagend beraten. Er wird ebenfalls die Erstellung des Wärmeplanes begleitend mitbetreuen.
Die Förderstelle benötigt sechs Monate bis über die Zuwendung entschieden wird.
Sobald die Zusage des Fördergebers vorliegt, wird die Beauftragung an ein ausgewähltes Ingenieurbüro erfolgen. Erfahrungswerte gehen davon aus, dass bei 5.000 Einwohnern, die Planungsaufwendungen zwischen 25.000 und 30.000 Euro liegen. Für 2024/2025 müsste der Eigenanteil in den Haushalt eingestellt werden.
Es ist beabsichtigt, dass der Zweckverband, zunächst ohne den Mehraufwand in Rechnung zu stellen, dieses gegenwärtig mit eigenem vorhandenem Personal (plus ggf. Unterstützung durch die GWL GmbH) bearbeitet. Zusätzliche noch nicht absehbare Kosten sind zu erstatten. Parallel dazu, muss darüber nachgedacht werden, wie es anschließend weitergeht.
Die Idee ist, dauerhaft die Stelle eines Klimamanagers für die beteiligten Gemeinden im Zweckverband zu implementieren. Es wurde mit Jahreskosten von insgesamt 112.000 Euro geplant (84.000 Euro für Lohn - EG 10 TV-V plus Gemeinkosten). Die Kosten sollten durch eine Umlage (Einwohnerschlüssel) finanziert werden. Umso mehr mitmachen, umso günstiger wird es. Die Einwerbung von zeitlich limitierten Fördermitteln für Personal ist natürlich auch noch eine zusätzliche Option.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beauftragt den Zweckverband Wismar, die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Hohenkirchen zu koordinieren und zu betreuen, sowie insbesondere als ersten Schritt federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die dafür notwendigen Fördermittel über die ZUG gGmbH im Jahr 2023 zu beantragen.
Hierzu wird die Gemeinde Hohenkirchen mit dem Zweckverband Wismar einen entsprechenden Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abschließen. Entstehende Kosten, aufgrund des Mehraufwandes, sind durch die Gemeinde an den Zweckverband Wismar zu erstatten, wobei angestrebt ist, die Kosten nach Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, umzulegen.
Finanz. Auswirkung
Kostenschätzung ca. 8.000,00 € (bei 1.300 Einwohner). Die Mittel müssen für 2024/2025 in den Haushalt eingestellt werden.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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776,1 kB
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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(wie Dokument)
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952,6 kB
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