Beschlussvorlage - BV/12/21/030-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 18.11.2021 hat die Gemeinde entschieden, das von Herrn Reichwaldt erstellte Planungs- und Pflegekonzepts für den Küstenschutzwald auf einer Probefläche von 10x10 m umzusetzen.

So wurden im Frühjahr 2022 125 Eichensetzlinge  auf einer 1mm m² Probefläche sowie Sträucher zur Herstellung eines Waldsaumes gepflanzt. Herr Reichwaldt hat die fachliche Beratung und Hilfe bei der Pflanzung und Pflege ehrenamtlich übernommen. Der Bauhof war ebenfalls eingebunden in die Pflanzung, Aufstellung der Umzäunung und das Wässern der Pflanzen.

 

Im Frühjahr 2023 wurden in der Fläche erneut Kiefernsetzlinge nachgepflanzt.

 

Herr Reichwaldt tritt nun erneut an die Gemeinde heran, da für eine Entwicklung des Küstenschutzwaldes in Richtung einer Walderneuerung als Kiefernwald zum einen die Probeflächen ausgeweitet werden sollten:

„Wollte man den Prozess der Walderneuerung ernsthaft in die Wege leiten, könnte man wie folgt vorgehen: Alljährlich sind dauerhaft 10 Kleinstflächen nach unserem Muster anzulegen. Eine Kleinstfläche = 100 m² x 10 = 1000 m² oder 0,1 ha. In 10 Jahren hätte man 1 ha aufgeforstet.“ (Schreiben von Herrn Reichwald vom 09.03.2023, siehe Anlagen)

 

Zum anderen ist nach Auffassung von Herrn Reichwald der Ahornbewuchs einzudämmen:
„Eine pragmatische Lösung könnte wie folgt aussehen:

1.Jeden weiteren Ahorn Eintrag unterbinden. Dazu müssten 18 Straßenbäume gefällt werden. Der Verlust ist übersehbar. Die Bäume sind noch vergleichsweise jung und könnten durch kostengünstige Hochstämme ersetzt werden.

2. Kennzeichnung sämtlicher adulter (fruchttragender) Ahornbäume.

3. Einschlag der Bäume und Verkauf als Brennholz

4. Im Abstand von 5 - 10 Jahren Nrn. 2 und 3 wiederholen.“ (Mail von Herrn Reichwald vom 11.03.2023, siehe Anlagen)

 

Seitens des Forstamts liegt eine kurze Einschätzung per Mail vor (Anlage). Darin wird die Einschätzung geteilt, dass Handlungsbedarf besteht, sofern man den Küstenschutzwald als einen Kiefernwald mit beigemischten Laubarten sicherstellen will. Andernfalls wird sich nach Einschätzung des Forstamtes ein Laubmischwald mit einzelnen Altkiefern durchsetzen. „Mikroklimatisch und für die Erholungssuchenden im Sommer spricht Einiges für einen hohen Laubbaumanteil. Vom Landschaftsbild und ggf. auch für „Historiker“ hat aber zweifellos auch die Kiefer eine Berechtigung als Küstenwaldbaumart auf sandigen Standorten, wie etwa auch auf Rügen (Schaabe). In Boltenhagen ist die besondere Verwobenheit von Wald und Gebäuden zu beachten, wo Schatten und Verdunstungskälte sowie die Jahreszeitenphänologie für mehr Mischwald sprechen.“ (Mail Forstamt vom 12.05.2023)

 

Die Gemeinde wird gebeten, zu entscheiden wie die Entwicklung des Küstenschutzwaldes weiterverfolgt werden soll.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

  1. im Küstenschutzwald jährlich weitere Kleinstflächen von 100 m² zu bepflanzen. Es sollen pro Jahr … Kleinstflächen bepflanzt werden.

und/oder

  1. den Ahronbestand im Küstenschutzwald wie vorgeschlagen einzudämmen.

 

oder

  1. den Küstenschutzwald der natürlichen Entwicklung in Richtung Laubmischwald zu überlassen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Variiert je nach Entscheidung.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12 55500 09600000 2021/12 (noch 15.371,00 € verfügbar)

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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