Beschlussvorlage - BV/12/23/099

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion hat am 12. Mai 2023 einen Antrag auf Neubesetzung des Gremiums gestellt.

 

Nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist ein Finanzausschuss zu bilden, der aus 7 Ausschussmitgliedern besteht, davon 4 Gemeindevertreter und 3 sachkundige Einwohner. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann die Gemeindevertretung für jedes Ausschussmitglied bis zu zwei stellvertretende Ausschussmitglieder wählen.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt folgende Mitglieder in den Finanzausschuss:

 

 

Gemeindevertreter/in

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

sachkundige/r Einwohner/in

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11104.50130000 / 11104.50190000

 

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