Beschlussvorlage - BV/12/23/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder und dessen Vertreter des Hauptausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
hier: Antrag auf Neubesetzung des Gremiums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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15.06.2023
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27.06.2023
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Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hat am 12. Mai 2023 einen Antrag auf Neubesetzung des Gremiums gestellt.
Nach § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird ein Hauptausschuss gebildet. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister 8 Gemeindevertreter an. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann die Gemeindevertretung für jedes Ausschussmitglied bis zu zwei stellvertretende Ausschussmitglieder wählen.
Die Besetzung des Hauptausschusses erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Haré-Niemeyer-Verfahren. Der Bürgermeister hat bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben. Sein Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.
Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.
