Beschlussvorlage - BV/03/23/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil
im Verfahren gemäß § 13b BauGB
Hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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16.05.2023
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28.06.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Damshagen stellt den Bebauungsplan Nr. 9 für den Ortskern der Ortslage Stellshagen auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Fremdenverkehrs in der Ortslage Stellshagen unter Berücksichtigung der Aufwertung des Dorfzentrums und der Nachnutzung des vorhandenen Gebäudebestandes zu schaffen. Im westlichen Teilbereich des Plangeltungsbereichs war bereits eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet das planerische Ziel.
Für den westlichen Teilbereich – den Bereich des Wohnens im WA 1 – wurden zwischenzeitlich die Zielsetzungen konkretisiert. Die Gemeinde führt das Aufstellungsverfahren gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. März 2021 mit 2 Teilbereichen fort. Der vorliegende Planteil – Teilbereich 1 – wird für das Allgemeine Wohngebiet getrennt vom Teilbereich 2 - für die Einrichtungen der touristischen Infrastruktur und Beherbergung mit Betriebswohnen – aufgestellt. Unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes stellt die Gemeinde Damshagen für den Teilbereich 1 einen Angebotsbebauungsplan mit Projektbezug auf.
Die Zielsetzung der Gemeinde besteht darin, innerhalb des geplanten Allgemeinen Wohngebietes das Dauerwohnen zu etablieren. Dies soll gemäß dem städtebaulichen Konzept über eine Wohngruppe und ein genossenschaftliches Wohnen gesichert werden.
Das Aufstellungsverfahren wurde gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.
Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.
Im Rahmen der Bewertung der Abwägung und unter Berücksichtigung der Prüfung der Zielsetzungen der Genossenschaft ergeben sich veränderte Höhen für die Bezugspunkte. Diese werden in der Planzeichnung entsprechend korrigiert und angepasst. Dabei ist beachtlich, dass eine Aufständerung von 0,55 m vorgesehen ist.
Im Zusammenhang mit den Anforderungen der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird eine Mulde auf dem Grundstück des WA-Gebietes in einer Breite von 1,5 m und einer Tiefe von 0,3 m bei einem maximalen Einstau von 0,2 m vorgesehen.
Der straßenbegleitende Gehweg wird gemäß technischer Planung umgesetzt. Der Gehweg soll mit einem Rundbord an die vorhandene Straße anschließen. In der Satzung sind ausreichend Flächen dafür festgesetzt.
Für den Begegnungsfall wird innerhalb des Gebietes davon ausgegangen, dass bei einem Begegnungsfall eine Gesamtbreite von 1,5 m + 4,0 m (Straßenbreite + Gehweg) somit 5,5 m zur Verfügung stehen. Damit sollte der Begegnungsfall ausreichend berücksichtigt sein. Die anderen Anforderungen werden maßgeblich entsprechend Erschließungsvertrag vorgesehen.
Durch die festgesetzten Bezugspunkte ist gesichert, dass die Höhe der Aufständerung für die Hauptnutzungen etwa 0,55 m über dem anstehenden Gelände ist. Diese Zielsetzungen werden vom Vorhabenträger entsprechend verfolgt.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen notwendig. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Damshagen trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 die Darstellung als gemischte Baufläche.
Somit sind Abweichungen in den Darstellungen der wirksamen Flächennutzungsplanung zu den Planungszielen des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 9 vorhanden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,
1. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
2. Der Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil, wird wie folgt begrenzt:
- im Norden und Nordosten: durch die Dorfstraße,
- im Süden und Südosten: durch die bisherige Grundstücksgrenze
des Gebäudes Dorfstraße 23 inklusive
der zugehörigen Grundstücksflächen,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
und durch das Grundstück Dorfstraße 24.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil wird gebilligt.
4. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.
5. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
6. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 3 / 51101 / 56255000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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98,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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20,1 MB
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