Beschlussvorlage - BV/12/23/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen - Planungsstand und Kostenschätzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sven Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- Dietrich, Sven
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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20.06.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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20.06.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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27.06.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Boltenhagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses entsprechend des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde.
Anbei der aktuelle Planungsstand mit Grobkostenermittlung. Der Planungsstand ist mit der Feuerwehr abgestimmt.
1. Finanzierung der Maßnahme: Die ursprüngliche Kostenschätzung ist viel zu niedrig angesetzt worden. Nach Rücksprache mit dem Planer sind auf Basis der BKI Kostenkennwerte 2022, der Kostenentwicklung zu 2023 und einem Vergleich mit eigenen Referenzobjekten die Kosten auf 5.8 T€ grob abgeschätzt wurden. Das Planungsbüro wird die Kostensteigerung in der Sitzung des Finanz- und Bauausschusses ausführlich begründen.
Im Haushaltsplan sind bislang folgende Kosten eingestellt:
Ausgabe: 12.12605.096000.2018/07 ca. 2 Mio €
Einnahme: 12.12605.23310000.2018/07 ca. 650 T€ SBZ
Eigenanteil: 1,35 Mio €
Darstellung unter Annahme der neuen Kostenschätzung:
Ausgaben: 5,8 Mio €
Einnahmen: möglich bis zu 1 Mio € SBZ
Eigenanteil: 4,8 Mio €
Zusätzlicher Finanzbedarf: 3.45 Mio €
Der zusätzliche Finanzbedarf müßte in der Haushaltsplanung der kommenden Jahre berücksichtigt werden.
In der Anlage wurde das Muster 5b zu den liquiden Mitteln der Gemeinde als Anlage des aktuellen Haushaltsplanes beigefügt mit Aussagen zum jetzigen Stand und für die kommenden Jahre bezogen auf die liquiden Mittel. Daraus ergibt sich eine entsprechende Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Finanzierung kann sichergestellt werden.
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses zieht den Freizug des bestehenden Feuerwehrgerätehauses nach sich. Mit einer zukünftigen Nutzung des frei gezogenen Gebäudes ergeben sich weitere Einnahmemöglichkeiten bzw. können gemeindeeigene Nutzungen in dem Gebäude untergebracht werden und somit Investitionen an anderer Stelle vermieden werden (beispielsweise Antrag des Seniorenbeirates, der parallel aufbereitet wird).
2. Gestaltung der Außenfassade: Bei den Ansichten wurden 3 Varianten ausgearbeitet. Es wurde mit unterschiedlichen Materialen gearbeitet und daraus unterschiedliche Wirkungen erzielt.
Variante 1: getrennte Gebäude -Klinkerfassade / ISO-Fassade
Variante 2: Wirkung wie 1-Gebäude - Faserzementplatten-Fassade
Variante 3: Metallfassade
In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Finanzausschusses am 20.6.2023 wurde die Bearbeitungsdauer für das Projekt hinterfragt. Im Weiteren ist die Historie dargestellt.
2.2.2017 GV Grundsatzbeschluss Machbarkeitsstudie Umverlegung Bauhof und FFW
1.2.2018 GV Beauftragung Vorentwurf inklusive Kostenschätzung Büro Heselhaus
27.8.2020 GV Beauftragung der Planungsleistung an das Büro Bautec und Beschluss Gebäude mit 5 Toren nach europaweiter Ausschreibung der Planungsleistung
15.9.2020 Zuschlagsschreiben für Planerauftrag an Büro Bautec
22.4.2021 GV Beschluss zum Brandschutzbedarfsplan
7.6.2021 HA Beschluss Variantenprüfung Erweiterung FFW- Gebäude am Weidenstieg
18.11.2021 GV Beschluss Ablehnung Erweiterung FFW Gebäude Standort Weidenstieg
24.2.2022 GV Beschluss Standortfestlegung B- Plan Nr. 36.1 (einschließlich Erweiterung um 16 m)
Daran anschließend begann die Firma Bautec mit der Bearbeitung des Projektes. Parallel wurde der Architektenvertrag ausgehandelt. Dies war erst ab diesen Zeitraum möglich. Abschluss Architektenvertrag März 2023 nach rechtlicher Prüfung des Vertrages.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Die Planung des Feuerwehrgerätehauses wird auf Grundlage des Planungsstandes und der Kostenschätzung 04.23 (Anlagen) weitergeführt. Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 3,45 Mio € werden in der zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigt.
2. Die Außenfassade ist nach Variante …………. zu planen.
Finanz. Auswirkung
Als Anlage zur Abschätzung der finanziellen Möglichkeiten ist eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum angehängt.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Teilweise finanzielle Mittel vorhanden, Konkrete Beschreibung im Sachverhalt
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12605/09600000/2018/07 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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488,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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398,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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723 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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87,5 kB
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9
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(wie Dokument)
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86,8 kB
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10
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(wie Dokument)
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89,4 kB
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